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Reputationsmanagement

Wir schützen den guten Ruf.

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Eine schlechte Google-Bewertung, ein rufschädigender Forenbeitrag, eine falsche Behauptung über Ihr Unternehmen: Im Internet entscheidet die erste Suchergebnisseite über Vertrauen – und Angriffe auf den guten Ruf bleiben dort dauerhaft sichtbar.

Reputationsmanagement ist die rechtliche Verteidigung dieses Rufs. Bei der Beseitigung rechtsverletzender Inhalte und der Löschung negativer Suchergebnisse zählt LHR zu den führenden Kanzleien Deutschlands – und vertritt Unternehmen, Unternehmer und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, schnell, diskret und bundesweit.

Ihr Ruf steht auf dem Spiel? Reagieren Sie jetzt.

Je länger ein rechtswidriger Inhalt online steht, desto größer der Schaden. Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, diskret, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

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Es geht um eine negative Bewertung? Prüfen Sie diese in 30 Sekunden kostenlos im LHR-Bewertungs-Check.

Was ist Reputationsmanagement?

Reputationsmanagement ist das gezielte Wahren, Sichern und Wiederherstellen des guten Rufs – rechtlich wie kommunikativ. Im Zentrum steht die Frage, welche negativen Inhalte Sie nicht hinnehmen müssen: unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, rechtswidrige Bewertungen ohne echten Geschäftskontakt oder die unzulässige Verbreitung privater Informationen. Während zulässige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, lassen sich rechtswidrige Inhalte mit den Mitteln des Medien- und Persönlichkeitsrechts beseitigen – und aus den Suchergebnissen entfernen, die ihre Reichweite überhaupt erst gefährlich machen.

Welche Angriffe wir abwehren

Anwaltliche Vertretung: So setzt LHR Ihren guten Ruf durch

Sobald Ihr Ruf fremdbestimmt und durch Unwahrheiten verfälscht wird, sollte umgehend gehandelt werden. Wir prüfen den Inhalt, sichern Beweise und fordern die Verantwortlichen – Verfasser, Portal oder Medium – außergerichtlich zur Unterlassung und Beseitigung auf. Häufig genügt bereits gezielter anwaltlicher Druck. Reagiert die Gegenseite nicht, leiten wir kurzfristig gerichtliche Schritte ein und erwirken im Eilverfahren oft binnen weniger Tage eine Entscheidung. Parallel realisieren wir Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche und sichern Sie durch Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab. Bei anonymen Verfassern bestehen je nach Konstellation Auskunftsansprüche und Plattformverfahren.

Für Unternehmen: Reputation ist umsatzrelevant

Für Unternehmen ist die eigene Reputation unmittelbar geschäftsentscheidend – vom Google-Sternebild über die Berichterstattung in Fachmedien bis zur kununu-Bewertung im Recruiting. Gerade Ärzte, Kliniken, Banken, Finanzdienstleister und kapitalmarktnahe Unternehmen sind auf einen makellosen Ruf angewiesen. LHR verbindet die rechtliche Verteidigung mit systematischem Reputationsmanagement: Wir entfernen rechtswidrige Inhalte, gehen gegen Verfasser vor und beraten präventiv, bevor aus einem Einzelfall eine Kampagne wird. Einen Überblick gibt unsere Seite Schutz von Unternehmen.

Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Kanzlei-Gründer und Partner: „Schützen Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet. Er ist ein hohes Gut und dementsprechend gleichermaßen zu pflegen und zu verteidigen.“

Erfolgsbeispiele aus der Praxis

LHR-Praxisfall

Einstweilige Verfügung gegen eine falsche Pressemitteilung

LHR erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Anlegerschutzkanzlei, die mit einer falschen Pressemitteilung den Ruf eines Mandanten am Kapitalmarkt beschädigt hatte – ein Beispiel dafür, wie sich rufschädigende Falschbehauptungen schnell stoppen lassen.

Den LHR-Praxisfall lesen

Unsere Leistungen im Reputationsmanagement

Häufige Fragen zum Reputationsmanagement

Welche negativen Inhalte kann ich löschen lassen?

Angreifbar sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Formalbeleidigungen, rechtswidrige Bewertungen ohne echten Geschäftskontakt und unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre. Zulässige Meinungsäußerungen sind dagegen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt – die Abgrenzung ist juristische Feinarbeit.

Kann ich auch gegen anonyme Bewertungen vorgehen?

Ja. Ansprüche richten sich auch gegen die Plattform, die ab Kenntnis zur Prüfung und Entfernung verpflichtet ist. Bei Bewertungen ohne nachweisbaren Geschäftskontakt trägt am Ende der Portalbetreiber die Darlegungslast.

Wie schnell muss ich reagieren?

So schnell wie möglich. Je länger ein Inhalt online steht, desto größer der Schaden – und für die einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte zügiges Handeln nach Kenntnis.

Was kostet die Verteidigung meines Rufs?

Das hängt vom Umfang ab – von der Festpreis-Bewertungslöschung (149 € netto je Bewertung über den Bewertungs-Check) bis zum Verfügungsverfahren nach Streitwert. Wir legen die Kosten vor Beauftragung transparent offen (siehe Kosten und Vergütung); bei rechtswidrigen Inhalten sind die Anwaltskosten häufig vom Gegner zu erstatten.

Hilft LHR auch Privatpersonen?

Ja. Wir vertreten Unternehmen ebenso wie Privatpersonen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – diskret und bundesweit.

Fazit

Der gute Ruf ist verletzlich – aber er ist nicht schutzlos. Reputationsmanagement stellt scharfe rechtliche Instrumente bereit; entscheidend ist, sie schnell und präzise einzusetzen. Genau das ist unser Handwerk.

Diskrete Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar:

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Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
  • Ärzte
  • Kliniken
  • Banken
  • Finanzdienstleister
  • Sportler
  • Manager
  • Künstler
  • Private, die sich Angriffen auf ihren guten Ruf ausgesetzt sehen

Erste Schritte

  • Nach der Anzeige einem Angriff auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

 

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Reputationsmanagement?

Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.

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